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Satzung
Beitragsordnung

§ 15 - AUFLÖSUNG DES VEREINS
 

§ 15 Auflösung des Vereins

(1) Die Auflösung des Vereins kann nur in einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden und verlangt die Anwesenheit von mindestens zwei Drittel aller Mitglieder. Ist die Anwesenheit von zwei Drittel aller Mitglieder nicht gegeben, so ist innerhalb von vier Wochen erneut eine Mitglieder-versammlung mit einer Ladungsfrist von einer Woche unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen. Diese Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Vereinsmitglieder beschlußfähig, die Auflösung des Vereins kann mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Auf diese Wirkung ist in der zweiten Einladung besonders hinzuweisen.

(2) Bei Auflösung des Vereins fällt das Vermögen an die Gemeinde Walting zur Verwendung für die in § 2 genannten Aufgaben.


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