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 DER VEREIN
Vorstandschaft
Satzung
Beitragsordnung

§ 7 - RECHTE UND PFLICHTEN DER MITGLIEDER
 

§ 7 Rechte und Pflichten der ordentlichen Mitglieder

(1) Jedes Mitglied hat das Recht der Antragstellung an den Vorstand und an die Mitgliederversammlung. Sie sind aufgerufen, durch Vorschläge und Anregungen die Vereinsarbeit zu fördern. Die Mitglieder nehmen an der Mitgliederversammlung teil, können Anträge zur Abstimmung stellen, wählen und sich bei Volljährigkeit in die Organe des Vereins wählen lassen. Sie bestimmen durch Mehrheitsentscheidungen die Grundlinien der Vereinsarbeit.

(2) Die Mitglieder sind verpflichtet, den Zweck des Vereins nach besten Kräften zu fördern und aktiv zu unterstützen; insbesondere ist der Vorstand in seiner Tätigkeit aktiv zu unterstützen.


§ 6 - Beginn und Ende der Mitgliedschaft | § 8 - Mitgliedsbeiträge