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 DER VEREIN
Vorstandschaft
Satzung
Beitragsordnung

§ 3 - GEMEINNÜTZIGE TÄTIGKEIT
 

§ 3 Gemeinnützige Tätigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung und erstrebt keinen Gewinn. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt in erster Linie keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Sollten sich Überschüsse ergeben, so sind diese ausschließlich für Zwecke des Vereins zu verwenden. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.


§ 2 - Aufgaben | § 4 - Mitgliedschaft