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§ 2 - AUFGABEN |
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§ 2 Aufgaben
Der Verein hat den Zweck der Pflege und Förderung des Tourismus in der Gemeinde Walting und Umgebung im Naturpark Altmühltal.
Der Verein will durch seine Tätigkeit beitragen zur allgemeinen Gesund-heitspflege, zur Erhaltung der Arbeitskraft, zur Jugendpflege, zur Heimatpflege und Heimatkunde und zur Erschließung der heimatlichen Naturschönheiten, der Bauten und Kulturstätten.
Zur Erfüllung dieser Aufgaben hat sich der Verein insbesondere folgende Aufgaben gestellt:
a) Die Koordinierung aller Vorhaben, welche der Förderung und dem Ausbau des Tourismus und der Erhalt der kulturellen Einrichtungen dienen.
b) Die Unterrichtung und Beratung der Mitglieder über alle Fragen des Tourismus und der Heimatkunde.
c) Die Wahrnehmung der örtlichen Interessen des Tourismus und Heimatpflege gegenüber Behörden, Parlamenten sowie Verbänden und Vereinigungen.
d) Die Planung, Schaffung, Pflege, Erhaltung und Ausbau von Einrich-tungen wie Wanderwege, Ruhebänke, Hinweistafeln und Markierungen.
e) Die Vorbereitung und Veranstaltung von Führungen zu Sehens-würdigkeiten, geführte Wanderungen, Rundfahrten, zur Erhaltung der Volksbräuche und -sitten und der Denkmäler der Natur, Geschichte und Kunst.
f) Die Vorbereitung und Durchführung von Dia-Vorträgen, Gästebe-grüßungen, Vermittlung der Kulturgüter durch Unterrichtung über die Stätten der Wissenschaft und Kunst und der allgemeinen Sehens-würdigkeiten.
g) Die Förderung der Herausgabe von Wanderkarten und Heimat-büchern, von Informationsschriften u. a..
h) Die Durchführung der örtlichen Tourismuswerbung, Absatz- und Verkaufsförderung und Öffentlichkeitsarbeit in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Walting und den überörtlichen Tourismusorganisationen.
i) Die Aufklärung der örtlichen Bevölkerung über die naturkundlichen und kulturellen Besonderheiten, die Erfordernisse und die Bedeutung des Tourismus.
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§ 1 - Name und Sitz | § 3 - Gemeinnützige Tätigkeit
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